Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Sie müssen Ihre elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen prüfen lassen.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

  • Qualifikation zum selbständigen und eigenverantwortlichen Anschluss von elektrischen Betriebsmitteln (wie Einrichtungen zum Schalten und Bedienen, Austauschen von Anschlussleitungen und Steckvorrichtungen) an Maschinen, Anlagen und Geräten.
  • Überprüfung der elektrischen Sicherheit der ausgeführten Arbeiten und Durchführung der vorgeschriebenen Messungen nach DIN VDE-Bestimmungen und DGUV Vorschrift 3 (BGV A3), sowie deren Dokumentation.
  • Der Inhaber des Zertifikates ist berechtigt unter Verwendung geeigneter Mess- und Prüfmittel die Überprüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 durchzuführen.
  • Er darf weitere Arbeiten entsprechend der Arbeitsanweisungen des Unternehmens durchführen. Eine betriebliche Unterweisung oder Einarbeitung ist in diesen Fällen zwingend erforderlich.

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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

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